Blog - Dresden - VDR - Fotografie - Digital Stuff

Mai 02 2011

Gestern habe ich mit Erschrecken festgestellt…

Kategorie Dresden

…dass mein Ausweis bereits seit einiger Zeit abgelaufen ist. Ein knappes halbes Jährchen – was ist das schon in der heutigen schnelllebigen Zeit? Dennoch gleich mal fix gegoogelt und festgestellt, dass die Behörden der Meldeämter bei der Beantragung des Ausweises sehr unterschiedlich mit dem Tatbestand des Mitführens von abgelaufenen Ausweisdokumenten umgehen. Da werden je nach Stadt durchaus auch mal Gebühren fällig – au weia!

Also heute Morgen vor der Arbeit gleich noch mal kurz beim Ortsamt Neustadt reingeschaut. Als alter Haase auf dem Gebiet des Ausweisverlängerns weiß ich natürlich, dass es von Vorteil ist, gleich ein passendes Passbild mitzubringen. Hätte es früher noch gereicht, mal eben kurz am lustigen Passbildautomaten auf der Louise Halt zu machen, ist es heutzutage schon etwas schwieriger, an ein geeignetes Foto zu kommen. Seit der Einführung der Biometrischen Ausweise gibt es nämlich besondere Anforderungen an das Passbild. Hier einige Auszüge aus der Wikipedia:

  • Passbilder sind 35 × 45 mm groß (Hochformat, ohne Rand), wobei die Entfernung oberes Kopfende <-> Kinn zwischen 32 und 36 mm liegen muss.
  • Zur Unterstützung der automatischen Gesichtserkennung (Biometrie) wird ein neutraler (ernster) Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund gefordert.

Klingt kompliziert – ist es aber nicht. Einfach nur grimmig dreinschauen – dann klappts auch mit dem Passbild. Man fragt sich vielleicht, warum besonders Wert auf einen „ernsten“ Gesichtsausdruck gelegt wird. Für mich gibt es eine einfache Antwort. Gerade in Deutschland, wo der grimmige Gesichtsausdruck zum Standard-Repertoire eines jeden Staatsbürgers gehört, lassen sich die Menschen somit viel einfacher identifizieren. Außerdem passt die Visage dann auch wunderbar zu den Fahnungsfotos der Polizei.

Auf dem Weg zum Ortsamt hatte ich mir schon eine passende Ausrede zurechtgelegt und heimlich meinen besten Dackelblick geübt. Als sich die Sachbearbeiterin dann trotz meines deutlichen Hinweises überhaupt nicht für das Gültigkeitsdatum meines alten Ausweises interessierte, war ich jedoch schon etwas enttäuscht. Immerhin erfuhr ich, dass es gar keine Pflicht ist, seinen Fingerabdruck elektronisch speichern zu lassen. Außerdem kann man die kritisch diskutierten neuen „Online-Funktionen“ bei Erhalt des Ausweises deaktivieren lassen. Meine Frage, ob denn bei diesem tollen High-Tech-Ausweis endlich eine Erinnerungsfunktion für die Verlängerung integriert wäre, fand sie leider nicht ganz so lustig wie ich. Das 15-seitige Büchlein mit „Informationen zur Online-Ausweisfunktion“ muss ich mir später nochmal in Ruhe zu Gemüte führen – man will ja nichts falsch machen.

3 Kommentare

3 Kommentare zu “Gestern habe ich mit Erschrecken festgestellt…”

  1. Daniel Weigeltam 02. Mai 2011 um 20:52 Uhr

    Siehst, mein Ausweis hat heute seinen letzten Tag. 🙂 Für mich war aber erschreckend, gestern bei der Demo vor der Polizeikontrolle zu merken, dass ich den gar net dabei habe. Aber zum Glück kam ich so durch. (Alter Hase mit Presseausweis.)

  2. reaperam 03. Mai 2011 um 07:05 Uhr

    Also bei dem Ablaufdatum hätteste auch noch 20 Euro sparen können und dir im Oktober den alten nochmal holen können 😉

    Ich hab meinerzeit sogar Post bekommen mit dem freundlichen Hinweis das doch mein Ausweis abgelaufen sei. Ist also alles halb so wild glaub ich.

  3. blechkoppam 03. Mai 2011 um 18:36 Uhr

    @Daniel: Presseausweis zieht immer – war hoffentlich nicht abgelaufen? 😉
    @reaper: Jajaja – nur immer nochmal rein in die Wunde! Der nette Polizist neulich auf der Autobahn bei dem brennenden LKW hätte ja aber auch mal ein Wörtchen sagen können…die waren auch schonmal gründlicher…

Einen Kommentar hinterlassen


Spammen zwecklos!
Lediglich zum Zwecke der Linkverbreitung abgegebene Kommentare werden kommentarlos gelöscht!