Feb. 05 2007
Das Urheberrecht
Man kann doch tatsächlich (zumindest beim US-Copyright-Office) „Tänze“ urheberrechtlich schützen lassen. Der „Erfinder“ des „Electric Slide“ (was auch immer das sein sollte) hat jetzt mehrere Filme von Amateurtänzern auf diversen Videoportalen löschen lassen. Jetzt muss man nicht nur aufpassen, was man für Geburtstagslieder singt oder welche Brötchenbilder man kopiert, sondern auch Obacht geben, wie man sich bewegt. Ein paar ungeschickte Bewegungen bei der Morgengymnastik vor dem geöffneten Fenster, und schon hat man eine Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung am Hals.
Ich habe das selbstverständlich schon immer gewusst, und mich genau aus diesem Grund in den dafür vorgesehenen Etablissements so wenig wie möglich bewegt. Wenn ich dann doch mal die Tanzfläche betreten haben sollte, dann nur unter Alkoholeinfluss, so dass ich bei Bedarf stehts auf unzurechnungsfähig plädieren hätte können.
Gefunden auf Golem.de.



