Blog - Dresden - VDR - Fotografie - Digital Stuff

Feb. 05 2007

Das Urheberrecht

Kategorie Dies & Das

Man kann doch tatsächlich (zumindest beim US-Copyright-Office) „Tänze“ urheberrechtlich schützen lassen. Der „Erfinder“ des „Electric Slide“ (was auch immer das sein sollte) hat jetzt mehrere Filme von Amateurtänzern auf diversen Videoportalen löschen lassen. Jetzt muss man nicht nur aufpassen, was man für Geburtstagslieder singt oder welche Brötchenbilder man kopiert, sondern auch Obacht geben, wie man sich bewegt. Ein paar ungeschickte Bewegungen bei der Morgengymnastik vor dem geöffneten Fenster, und schon hat man eine Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung am Hals.

Ich habe das selbstverständlich schon immer gewusst, und mich genau aus diesem Grund in den dafür vorgesehenen Etablissements so wenig wie möglich bewegt. Wenn ich dann doch mal die Tanzfläche betreten haben sollte, dann nur unter Alkoholeinfluss, so dass ich bei Bedarf stehts auf unzurechnungsfähig plädieren hätte können.

Gefunden auf Golem.de.

Keine Kommentare bisher

Einen Kommentar hinterlassen


Spammen zwecklos!
Lediglich zum Zwecke der Linkverbreitung abgegebene Kommentare werden kommentarlos gelöscht!