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Apr 06 2011

Hartplatzhelden

Kategorie Dies & Das


Wie die Zeit vergeht. Im November 2007 klagte ein DFB-Landesverband gegen ein Portal fußballbegeisterter Freizeitkicker. Auf Hartplatzhelden.de konnten engagierte Fußballfans Videos von Spielen aus Amateurligen der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung stellen. Das Portal finanzierte sich durch Werbung. Dadurch sah der DFB seine Verwertungsrechte bedroht, klagte auf Unterlassung und verlangte 50.000 Euro Abmahnkosten. Wenige Monate später bestätigte das Stuttgarter Landgericht die Forderung der Fußballfunktionäre. Auch das Oberlandesgericht als nächste Instanz kam zum gleichen Ergebnis. Doch auch davon ließen sich die Hartplatzhelden nicht unterkriegen. Man blieb hartnäckig und ging vor dem Bundesgerichtshof in Revision. Ende letzten Jahres kassierte dieses die vorherigen Entscheidungen und kam zu einem anderen Urteil.

Nun liegt der nicht uninteressante Urteilstext vor. Die Herstellung von Videos von besagten Amateurspielen wird darin als „eigenständige Leistung“ bezeichnet. Somit kann der DFB sich nicht auf eine schützenswerten Leistung oder gar eine automatische Exklusivvermarktung der Spiele berufen. Weiterhin sahen die Richter die Nachfrage nach dem Besuch von Spielen nicht dadurch gefährdet, dass „…einzelne Privatpersonen Teile davon aufnehmen und diese Filmausschnitte über das Internetportal der Beklagten der Öffentlichkeit zugänglich machen“. Eigentlich logisch und auch für mich als „Rechtslaien“ nachvollziehbar – warum nicht gleich so?

Gefunden auf Golem.de.

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