Ist man als Student BAföG-Empfänger, zählt man zu den proviligierten seiner Zunft. Der Staat kümmert sich einigermaßen um das eigene finanzielle Wohlergehen und der gemeine BAföG-empfangende Student genießt im besten Fall das Gefühl seiner Unabhängigkeit. Zwar ist einem von Anfang an bewusst, dass Vater Staat irgendwann zumindest einen Teil seiner Kohle wiederhaben möchte, aber darüber macht man sich als Student eher selten Sorgen. Spätestens 5 Jahre nach dem Ende der sogenannten “Förderungshöchstdauer” flattert dem hoffentlich nicht mehr Immatrikulierten BAföG-geförderten Ex-Studenten ein Schreiben vom Bundesverwaltungsamt in Köln ins Haus…so geschehen bei mir vor einigen Tagen. Gehörte man in seiner Studentenzeit als “Höchstsatz-Empfänger” noch zu den Priviligierten, die vom Staat ordentlich Geld abgriffen, wendet sich nun plötzlich das Blatt und man sendet Stoßgebete, damit der letztendlich zurückzuzahlende Betrag nicht zu sehr im 4- oder gar 5-stelligen Bereich landet.

Normalerweise verlangt der Staat die Hälfte des Betrages zurück, mit dem man gefördert wurde. Allerdings gibt es einige Rabatte, die einem womöglich den einen oder anderen Tausender ersparen könnten. Unter Umständen kann man diese sogar miteinander kombinieren. Auf jeden Fall sollte man es in Betracht ziehen, gleich den kompletten Betrag zurückzuzahlen, da hier die größten Einsparungen möglich sind. Hat man das Geld grad nicht zur Hand, ist wahrscheinlich auch ein Kredit günstiger, als eine Ratenrückzahlung. Hat man einen sehr geringen monatlichen Verdienst, oder ist man gar schon im Besitz eines Ehepartners oder eines Kindes kann man unter Umständen sogar über einen gewissen Zeitraum von der Rückzahlung freigestellt werden. Hier werden jedoch alle im Haushalt vorhandenen Einkommen mit eingerechnet. Eine vorrausschauende Familienplanung kann hier also durchaus von Vorteil sein. Hat man sein Studium nicht nur in mindestens einem Jahr nach Ende der Förderungshöchstdauer abgeschlossen, sondern gehört zusätzlich in Hinsicht auf seine Leistungen zu den “oberen 30 Prozent”, kann es nochmal einen 15-25 prozentigen Teilerlass geben. Hier muss man den passenden Antrag jedoch selbst innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rückzahlungsunterlagen stellen. Immerhin kann man diesen auch direkt online ausfüllen und abschicken. Danach braucht man nur noch per Post eine Zeugniskopie sowie eine “Erklärung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben” an das Bundesverwaltungsamt zu schicken.

Abschließend noch eine gute Seite mit umfassenden Informationen zur BAföG-Rückzahlung.

Kommentare:
  1. Elektro Blogger says:

    Uhi,

    mal schauen was mich da noch erwartet… Aber gab es da nicht einen Höchstsatz von 9999 Euro!?!?

  2. blechkopp says:

    Jein…laut dieser Seite

    http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung.php

    heißt es unter dem Punkt 1:

    “Wer ein Studium erstmals im März 2001 (oder später) aufgenommen hat, der profitiert von der Begrenzung der Darlehensschuld auf 10.000 Euro.”

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